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Wie sollte die Kassenführung aussehen?

Die Tätigkeit der Körperschaft sowie die Kassenführung sind daraufhin zu prüfen, ob die Anforderungen der Gemeinnützigkeit (gemeinnützige Mittelverwendung und „vier Sphären“-Trennung) eingehalten werden.

Die Excel-Datei sollte nach den Sphären der Gemeinnützigkeit aufgeteilt werden, soweit es hier jeweils Einnahmen gibt. Dann kann in einem zweiten Schritt die Umsatzsteuerpflicht geprüft werden.

Berechnung und Abführung der Umsatzsteuer

Bei Umsatzsteuerpflicht ist die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen (monatlich oder quartalsweise) sowie von Umsatzsteuerjahreserklärungen beim Finanzamt notwendig. Der Umsatzsteuersatz beträgt grundsätzlich 19 % (Dienstleistungen oder Getränkeverkauf) und kann in bestimmten Fällen 7 % (Eintritt zu Kulturveranstaltungen oder Essensverkauf) betragen.

Kassenführung am Beispiel eines Vereinsfests

Grundsätzlich sind Vereinsfeste steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe.

Eine Aufteilung in vier Sphären kann möglich sein (Einnahmen und Ausgaben nach ihrer Entstehung).

Ideeller Bereich: Ausgaben durch Essens- und Getränkemarken an Mitglieder bis zur Annehmlichkeitsgrenze.

Vermögensverwaltung: Einnahmen und Ausgaben bei Bewirtung durch Pächter einer Vereinsgaststätte.

Steuerbegünstigter Zweckbetrieb: Einnahmen und Ausgaben einer genehmigten Tombola für den Vereinszweck.

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Einnahmen und Ausgaben bei selbst durchgeführtem Verkauf von Speisen und Getränken, Eintrittsgelder, Ausgaben für eine Musikkapelle.