In der Ordnung ist u.a. unter „§ 4.5 Die Mitgliedschaft endet“ die Kündigungsfrist auf den 10.11. eines Jahres für die Kündigung zum 31.12. eines Jahres gesetzt. Es gibt nun für Sie, als Verantwortliche in den kfd-Gruppen vor Ort, eine größere Zeitspanne, die Veränderungen in der Mitgliederzahl beim kfd-Bundesverband zu melden.
Die Meldefrist an den Bundesverband ist der 15.11. eines Jahres.