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Wie sind die Kündigungsfristen für Mitglieder?

Jährliche Kündigungsfrist in der Ordnung für kfd-Gruppen verankert

In der Ordnung ist u.a. unter „§ 3 (5) Die Mitgliedschaft endet“ die Kündigungsfrist auf den 30.09. eines Jahres für die Kündigung zum 31.12. eines Jahres gesetzt. 

Die Meldefrist an den Bundesverband ist der 15.11. eines Jahres.