In der Ordnung ist u.a. unter „§ 3 (5) Die Mitgliedschaft endet“ die Kündigungsfrist auf den 30.09. eines Jahres für die Kündigung zum 31.12. eines Jahres gesetzt.
Die Meldefrist an den Bundesverband ist der 15.11. eines Jahres.
In der Ordnung ist u.a. unter „§ 3 (5) Die Mitgliedschaft endet“ die Kündigungsfrist auf den 30.09. eines Jahres für die Kündigung zum 31.12. eines Jahres gesetzt.
Die Meldefrist an den Bundesverband ist der 15.11. eines Jahres.