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Wie erhalte ich eine Gläubiger-Identifikationsnummer für das SEPA-Lastschriftverfahren?

Eine Gläubiger-Identifikationsnummer benötigen Sie, wenn Sie das SEPA-Lastschriftverfahren nutzen möchten.

Den Antrag auf Vergabe einer Gläubiger-Identifikationsnummer stellen Sie auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank. Eine Antragstellung auf schriftlichem oder telekommunikativem Wege ist nicht möglich.

Wählen Sie "Formular zur Beantragung Ihrer Gläubiger-Identifikationsnummer". Sie werden durch die Beantragung geleitet.

Wählen Sie bei der Online-Antragstellung aus der Liste der Personengruppen die „Personenvereinigungen“ aus, dazu gehören auch die nicht eingetragenen Vereine.

Wählen Sie aus der Liste der Rechtsformen für die Personengruppen "Verein (nicht eingetragen)".