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Welche steuerlichen Pflichten sind bei Gemeinnützigkeit zu beachten?

Nach Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist folgendes zu tun:

Abgabe der Körperschafts-Steuererklärung für Vereine mit Anlage „Gem“ (in der Regel alle drei Jahre)

Jährlicher Bericht zur gemeinnützigen Tätigkeit (etwa eine DIN A 4-Seite)

Elektronische Übermittlung über das ElsterOnline-Portal