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Welche Vorteile hat die Anerkennung der Gemeinnützigkeit für unsere kfd-Gruppe?

Eine als gemeinnützig anerkannte Körperschaft darf Spendenbescheinigungen ausstellen.

Zudem ist man durch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit teilweise von Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit. Hier gilt eine Freigrenze des jährlich erzielten Gewinns von bis zu 45.000 EUR.

Aber: Eine Umsatzsteuerpflicht besteht weiterhin.