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Warum muss ich die Mitgliederdaten meiner örtlichen kfd-Gruppe an den Diözesanverband oder an den Bundesverband weitergeben?

Warum ist die Kenntnis über die Mitglieder im Verband wichtig?

Wir erhielten vereinzelt die Frage, warum Mitgliederdaten an den Diözesanverband weitergegeben werden sollen. Manche verbinden damit die Sorge, dass persönliche Daten unnötig weitergegeben oder nicht ausreichend geschützt werden. Diese Bedenken nehmen wir ernst.

Wir erläutern Ihnen hier, warum die Übermittlung der erforderlichen Mitgliedsdaten wichtig und auch datenschutzrechtlich zulässig ist.

Die kfd ist ein Verband mit verschiedenen Ebenen. Die örtlichen kfd-Gruppen und der Diözesanverband erfüllen gemeinsam die Aufgaben der kfd. Damit der Diözesanverband seine satzungsmäßigen Aufgaben wahrnehmen kann – beispielsweise die Mitgliederverwaltung, die Beitragsabrechnung, den Versicherungsschutz, die Information der Mitglieder oder den Nachweis der Gemeinnützigkeit – benötigt er die dafür erforderlichen Mitgliedsdaten.

Kirchliches Datenschutzgesetz (KDG)

Das Kirchliche Datenschutzgesetz (KDG) erlaubt die Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten, wenn sie zur Erfüllung solcher Aufgaben erforderlich ist. Es ist deshalb grundsätzlich keine zusätzliche Einwilligung der einzelnen Mitglieder notwendig, sofern ausschließlich die Daten verarbeitet werden, die für diese Aufgaben benötigt werden.

Selbstverständlich gilt dabei der Grundsatz: So viele Daten wie nötig, so wenige wie möglich. Die Daten werden ausschließlich für die Verbandsarbeit verwendet, nach den Vorgaben des KDG geschützt und nicht zu anderen Zwecken genutzt.

Arbeitsfähig bleiben auf allen Ebenen des Verbandes

Uns ist wichtig, dass alle Mitglieder darauf vertrauen können, dass ihre Daten verantwortungsvoll behandelt werden.

Genauso wichtig ist aber auch, dass unser Verband auf allen Ebenen arbeitsfähig bleibt. Nur wenn die notwendigen Informationen vorliegen, können wir unsere gemeinsamen Aufgaben zuverlässig erfüllen und die Interessen unserer Mitglieder wirksam vertreten.