Wir erhielten vereinzelt die Frage, warum Mitgliederdaten an den Diözesanverband weitergegeben werden sollen. Manche verbinden damit die Sorge, dass persönliche Daten unnötig weitergegeben oder nicht ausreichend geschützt werden. Diese Bedenken nehmen wir ernst.
Wir erläutern Ihnen hier, warum die Übermittlung der erforderlichen Mitgliedsdaten wichtig und auch datenschutzrechtlich zulässig ist.
Die kfd ist ein Verband mit verschiedenen Ebenen. Die örtlichen kfd-Gruppen und der Diözesanverband erfüllen gemeinsam die Aufgaben der kfd. Damit der Diözesanverband seine satzungsmäßigen Aufgaben wahrnehmen kann – beispielsweise die Mitgliederverwaltung, die Beitragsabrechnung, den Versicherungsschutz, die Information der Mitglieder oder den Nachweis der Gemeinnützigkeit – benötigt er die dafür erforderlichen Mitgliedsdaten.