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Wann besteht Umsatzsteuerpflicht? Wozu zählen Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Bildungsveranstaltungen, Vereinsfesten?

Eine generelle Befreiung von der Umsatzsteuer gibt es nichT:

Gemeinnützige Organisationen unterliegen auch in körperschaftssteuerbegünstigten Bereichen der Umsatzsteuer.

Bezogen auf die „vier Sphären“ der Einnahmen bedeutet dies:

  • Ideeller Bereich: keine Umsatzsteuerpflicht
  • Vermögensverwaltung: Umsatzsteuerpflicht
  • Zweckbetrieb: Umsatzsteuerpflicht
  • Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Umsatzsteuerpflicht

Ausnahme: Kleinunternehmerregelung (gem. § 19 UStG): keine Pflicht Umsatzsteuer zu verlangen, wenn der umsatzsteuerpflichtige Umsatz 22.000 € im Jahr nicht überschreitet.

Gemeinnützige Organisationen sollten jeden Vorgang getrennt von einer ertragssteuerlichen Betrachtung auch rein umsatzsteuerlich bewerten.