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Kann bei gemeinsamen Veranstaltungen mit einem anderen Verein der erzielte Umsatz auf beide Vereine aufgeteilt werden?

Ja, das ist grundsätzlich möglich.

Um den Aufwand zusätzlicher Steuererklärungen zu vermeiden, sollte nur ein Verein die Eintrittsgelder vereinnahmen und dann einen Teil der Einnahmen an den Kooperationspartner weitergeben.