Mitgliedsbeiträge der kfd sind steuerlich absetzbar. Voraussetzung dafür ist, dass die örtliche kfd-Gruppe als gemeinnützig anerkannte Körperschaft gilt. Für Mitgliedsbeiträge gelten somit die gleichen Voraussetzung wie für die Ausstellung von Spendenbescheinigungen.
Dies gilt für steuerbegünstigte Zwecke nach § 52 der Abgabenordnung (AO).