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Gilt die neue Umsatzsteuerregelung für kirchliche Institutionen auch für Verbände und kfd-Gruppen?

Die Neuregelung von § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) bezieht sich auf Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie gilt beispielsweise für Kirchengemeinden.

Für kfd-Gruppen gilt die Regelung nicht.