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Bis zu welchem Stichtag kann ich verstorbene Mitglieder abmelden?

Bis zum 31.03. eines Jahres direkt beim Bundesverband

Wenn in dem Zeitraum zwischen dem 15.11. eines Jahres und dem 31.03. des fol-genden Jahres (Rechnungsjahr) Mitglieder versterben, so können Sie die Beiträge von der Gesamtrechnung in Abzug bringen. Hierzu melden Sie sich beim Mitgliederservice des kfd-Bundesverbandes:
Susanne Koshofer
Telefon: 0211 44992-68
E-Mail: susanne.koshofer@kfd.de

Dijana Galzina
Telefon: 0211 44992-34
E-Mail: dijana.galzina@kfd.de