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Veranstaltung:Besuch der katholischen Kirche St. Theodor

Datum:
Mittwoch, 30. September 2026 18:00 - 19:30
Von:
Marianne Arndt
Ort:
St. Theodor
Burgstr. 42
51103 Köln-Vingst
Veranstaltungsreihe „Wir besuchen Gotteshäuser“

Führung für Frauen in der Kirche St. Theodor in Köln-Vingst

Das Kirchengebäude St. Theodor in Köln Vingst vereint die vier Grunddimensionen kirchlichen Handelns:
Gottesdienst, Dienst am Menschen, Verkündigung und Gemeinschaft. Ein Gottesdienstraum, eine Kleiderkammer, Räume für die Lebensmittelausgabe, ein Café, eine Galerie für Kunst-Ausstellungen und vieles mehr – alles unter einem Dach.

Eine besondere Kirche im rechtsrheinischen Köln

Nachdem ein vorheriges Kirchengebäude 1992 durch ein Erdbeben stark in Mitleidenschaft gezogen wurde, erhielt die Gemeinde einen Neubau. Architekt Paul Böhm entwarf einen modernen Rundbau aus ockerfarbenem Beton, der den alten Kirchturm in den Neubau integriert. Die Kirche ist architektonisch interessant, aber auch über das Gemeindeleben werden wir in unserer Führung viel hören.

Da die beiden rechtsrheinisch gelegenen Kölner Stadtteile Höhenberg und Vingst überdurchschnittlich von Armut betroffen sind, engagiert sich die Kirchengemeinde auf vielfältige Weise in sozialen Belangen. So gibt es zum Beispiel das Ferienlager HöVi-Land und die ökumenische Familienwerkstatt HöVi (ÖFW).

Wir freuen uns, dass uns Marianne Arndt führen wird; sie ist Gemeindereferentin in der KKG HöVi sowie Seelsorgerin in einem Krankenhaus. Seit März 2025 ist sie ehrenamtlich Geistliche Leiterin unseres Diözesanausschusses im kfd-Diözesanverband Köln. Außerdem ist sie sozial sowie politisch aktiv und hat spannende Einblicke in das Gemeindeleben in Höhenberg-Vingst.

Teilnehmerbeitrag

10 € für Interessierte
5 € für kfd-Mitglieder

Mit diesem Online-Formular können Sie sich zur Veranstaltung anmelden. Bitte beachten Sie, dass dies noch keine verbindliche Zusage für die Teilnahme ist.

Ich ermächtige die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) Diözesanverband Köln e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der kfd auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Zahlungsart einmalig