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Statement 3. Juli 2025

Statement:Stellungnahme unserer Diözesanvorsitzenden Elisabeth Bungartz zum Urteil vom 1. Juli 2025

Von:
kfd-Diözesanverband Köln

Köln, 03.07.2025

„Das Urteil zur Schmerzensgeldklage gegen das Erzbistum Köln vom 1. Juli trifft bei uns auf Unverständnis, denn ein Priester ist nach katholischem Verständnis immer Amtsperson.
Die kfd steht für Transparenz und Reformen. Wir fordern, dass Kirche auf allen Ebenen Strukturen verändert, die sexuellen und spirituellen Missbrauch begünstigen und dass Betroffene sexualisierter Gewalt konsequent in die Aufarbeitung und Prävention einbezogen werden.“

Statement unserer Diözesanvorsitzenden Elisabeth Bungartz anlässlich der Abweisung der Schmerzensgeldklage einer von sexualisierter Gewalt Betroffenen gegen das Erzbistum Köln durch das Landgericht Köln am 01.07.2025.

Hintergrund

Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) setzt sich seit Jahren für Aufarbeitung, Prävention und konsequentes Handeln gegen spirituellen und sexualisierten Missbrauch in der Kirche ein. Der kfd-Diözesanverband Köln e.V. sensibilisiert seine Mitglieder für die strukturellen Ursachen von Machtmissbrauch im kirchlichen System und ruft zu einem offenen, solidarischen Umgang mit Betroffenen auf. Als Teil der Kirche übernimmt die kfd Mitverantwortung, fördert Sprachfähigkeit und unterstützt darin, Missbrauchserfahrungen sichtbar zu machen.