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Wie beantragen wir für unsere kfd-Gruppe, Dekanatsbereich oder Stadt-, Kreisdekanat die Gemeinnützigkeit?

Beantragung beim zuständigen Finanzamt

Sie müssen bei Ihrem örtlichen Finanzamt einen Antrag auf Gemeinnützigkeit stellen. Diesem legen Sie die Jahresabschlussrechnungen der letzten drei Jahre bei, sowie eine unterschriebene Rahmenordnung und das Wahlprotokoll der letzten Vorstandswahl.

In der Regel wird die Gemeinnützigkeit für 18 Monate erteilt. Nach etwa 12 Monaten werden die Gruppen vom Finanzamt  angeschrieben und um eine Steuererklärung gebeten, die dann später alle drei Jahre erfolgen muss (Körperschaftssteuerfreistellung).

Ablauf Beantragung der Gemeinnützigkeit

  1. Einreichung der Satzung (Ordnung, Rahmenordnung) beim zuständigen Finanzamt
  2. Prüfung durch die Finanzverwaltung: Entspricht die Satzung den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts?
  3. Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen durch Bescheid des Finanzamts - Feststellungsbescheid nach § 60a AO.
  4. Anerkennung der Gemeinnützigkeit auch im Veranlagungsverfahren zur Körperschaftssteuer durch Freistellungsbescheid des Finanzamts.

Vorschlag: Anschreiben an das Finanzamt

So könnte der formlose Antrag aussehen:

Antrag auf die Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stellen wir als vertretungsberechtigter Vorstand der kfd XYZ, Ort den Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit.

Der Verein verfolgt gemäß unserer Satzung § 3 ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. steuerbegünstigte Zwecke.

Ich beantrage für meinen Verein die Anerkennung der gemeinnützigen bzw. steuerbegünstigten Zwecke und die Erlaubnis zum Ausstellen von Spendenbescheinigungen.

Mit freundlichen Grüßen für den Vorstand