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Teaserbild Vor Ort im Verband

Kassenverwaltung:Hilfe für die Kassenverwaltung und Umsatzsteuer

Von:
Astrid Kafsack

Jede kfd-Gruppe ist ein Verein und damit ein eigenständiges Steuersubjekt und an das Vereinsrecht gebunden.

Ob Mitgliedsbeiträge, Spenden, Kollekten oder Einnahmen/ Ausgaben von Veranstaltungen, alles muss ordentlich erfasst und aufgezeichnet werden. Wir geben Ihnen Hilfestellung für die Aufzeichnung der "Geldgeschäfte", die Buchhaltung und die Kassenprüfung.

In unserer Broschüre "Die Kassenverwaltung" finden Sie dazu Informationen, um Ihnen die Arbeit zu erleichtern.

Umsatzsteuer

Ab 2021 greift die neue Umsatzsteuerregelung. Auf die kfd-Gruppen sollte diese keine Anwendung finden, da die kfd-Gruppen keine juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind. Das heißt, für die örtlichen kfd-Gruppen bleibt die umsatzsteuerliche Behandlung unverändert. 

Grundsätzlich gilt für die kfd-Gruppen die Kleinunternehmerregelung (Steuerfreiheit bis 22.000 € Umsatz). Alle Einnahmen über 22.000 € mit denen man mit einem normalen Unternehmen in Konkurrenz tritt sind umsatzsteuerpflichtig. Das betrifft z.B. Cafés, Karnevalssitzungen, Sportveranstaltungen und ähnliches, die einen offiziellen Eintritt haben.